Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschlechtsprobe

Geschlechtsprobe

Abstammungsnachweis
  • künftig sollen jene, welche um die würde eines k. k. kämmerers anzusuchen gedenken, mit den erforderlichen geschlechtsproben versehen sein, uns zwar von väterlicher seite 3 ... von mütterlicher hingegen 2 stämme
    1754 Herrmann,MTher. 52