Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschlossenheit

Geschlossenheit

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Unteilbarkeit
  • im 3ten abschnitt bestimmt der verfasser, welcher im ganzen genommen fuͤr die geschlossenheit der bauerhoͤfe ist, die faͤlle, in welchen er es rathsam haͤlt, große bauerhoͤfe in kleinere zu zerlegen
    1801 Gesenius,Meierrecht I 102