Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschmähte

Geschmähte

  • solle der schelter schuldig seyn ... solche schmähung über den geschmäheten ... zu beweisen
    1592 MünsterPolO. 37
  • weme der beschimpfer seine schmaͤhung ... zur verkleinerung des geschmaͤhten aller orten ... verbreitet
    1769 CCTher. 100 § 4
unter Ausschluss der Schreibform(en):