Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschwägerte

Geschwägerte

  • da er ein blutsfreundt, geschwägerter oder sonsten dermaßen qualificiert, das er alles verdachts nit frey
    1573 NÖLTfl. I 29 § 1
  • wann sich der lehensman zum verbotnen ... geschwägerten verehelicht
    16. Jh. NÖLehntraktat 175 § 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):