Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschwager
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Geschütz
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Geschutzgeld
Geschützgießerlohn
Geschützherr
Geschutzrede
Geschwächte
Geschwad
Geschwader
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Schwager, Schwägerin
vgl.
Geschwäher
- spricht H., das en seine gesweger anspricht mit rechten von seines weibes wegin1419 Neumann,MagdebW. 8Faksimile (ca. 147 KB)
- MnlWB. II 1722
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