Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschwerde

Geschwerde

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Zuschlag, Nebenverdienst
  • das im weinschencken kein vortheil gebraucht, sonder ein ieder wein in dem gelt, wie er uffgethan, ausgeschenckt, hingeben und kein auffschlag oder geswerde in dem durch nebenpersonen ferrer gesucht ... werde
    1528 Krautheim 207
II Beschwerde, Bedrückung