Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesellengeld
Artikel davor:
Gesellenbüchse
Gesellendienst
Geselleneid
Gesellenfahrt
Gesellenfisch
Gesellenfördern
Gesellenfreischein
Gesellenfuhre
Gesellengang
Gesellengebrauch
Gesellengeld
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Einnahme der Gesellenlade
- von den sembtlichen gesellengeldt so viel zu nehmen, darmit die lichte zu rechter zeit gefertiget und auf den leuchter zum dom geliefert werden1655 Lübeck/Wissell,Hdw. II 507
II
"was ein Maurer- oder Zimmermeister, wenn er auch selbst nicht mitarbeitet, vom Taglohn eines jeden seiner Gesellen bezieht"
- daß die meister von denen bauherren das gesellengeld eingefordert18. Jh. Schmeller2 II 258Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"