Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesellenzug

Gesellenzug


I
  • auf des feldmarschallen ansuchen die landstände und ritterschaft zu einem gesellenzueg wieder den feind zu disponiren
    1639 CDSiles. 27 S. 267
II
  • ... folgte nach einigen Tagen oder Wochen der größere Ernst des peinlichen befragens, des Aufziehens mit angehängten Gewichten und gebundenem Körper, was man ein kleines züglein sehen lassen, einen gesellenzug nannte 
    1603 JbMittelfrk. 2 (1831) 22