Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesellschaftsverschreibung

Gesellschaftsverschreibung

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Vertrag, Abmachung unter Gesellschaftern
  • etliche notwendige articul in der gesellschafft verschreybung 
    FrankfRef. 1578 II 23 § 2
  • strittigkeiten, deren entscheidung mehr aus denen handelsbüchern, gesellschafftsverschreibungen und vernünftigen marksgewohnheiten, als den beschriebenen scharfen rechten genommen werden muß
    1624 Lahner,Samml. 176