Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesetzgebungsmacht

Gesetzgebungsmacht

  • von der landesfürstlichen gesetz-gebungsmacht ... daß die grenzen der landesfürstlichen macht, gesetze zu geben, ihre gemessene bestimmung haben
    1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 241