Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gesetzkundig

gesetzkundig

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  • gesetzkündige leguleji
    1674 DWB. IV 1, 2 Sp. 4080
  • in ansehung des theoretischen erkenntnisses der natur kann sie [die Vernunft] nur [als gesetzkundig, vermittelst des verstandes] aus gegebenen gesetzen durch schlüsse folgerungen ziehen
    1674 Kant/DWB. IV 1, 2 Sp. 4080