Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gesetzlich
Artikel davor:
Gesetzgeber
gesetzgebig
Gesetzgebung
Gesetzgebungsmacht
gesetzgelehrt
Gesetzhalter
gesetzkönnig
Gesetzkraft
gesetzkundig
Gesetzesland
gesetzlich
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I 1 a
von Personen
- Silvester ... vnd Wolfg[ang] ... als legitimi oder gesatzliche vormünder ... Pruners ... seligen khinder ... verkaufen deren thayl an den ... guetern1541 Indersdorf II 282 (nr. 1952)Faksimile (ca. 377 KB)
- der ander halbige theil aber soll des verstorbenen ehementschen nächsten gesäzlichen erben ... zufallen1810 Niedersimmental 227Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
I 1 b
von Rechten und Ansprüchen
- das gesatztlich recht [übersetzt: jus legale]um 1500 Summa legum 133
- ungesetzliche erhöhung der accise indem die koufleute außer den gesetzlichen 16 groschen1728 Hasse,LeipzMesse 478Faksimile - in Google Books
--
adverbial
- aber die gesatzlich gerechtigkait ist das gesatz an ihm selbest, welcher oft verwandelt wird, an welche wider das volg noch die reich mugent bleybenum 1500 Summa legum 126
- [das Kloster soll die Dörfer] freylich besitzen ... mit ... nutzung und nießung, die gesatzlich geschriben16. Jh.? (Übs.) MBoica XIV 273Faksimile - in Google Books
- einen solchen angeschuldigten und gesetzlich ueberführten seines amtes und seiner vorrechte zu entsetzen1775 Wuttke,Städteb. 136Faksimile - in Google Books
II
langsam, abgemessen
vgl.
Gesetztheit
- das die, denen nachgelassen ze disputieren, zam sittenklich und gsatzlich reden, damit die vier notarien die wort glychlig verfassen möchtind1528 SchweizId. VII 1469Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons