gesetzwidrig

  • daß dieses onus ... durch ... abnehmung des gesetzwidrigen, den kaufmann abgedrungenen wracklohnes müsse abgeändert werden
    1716 QHambSchiffahrt 444
  • es ist ... ein verbrechen nichts anderes, als ein gesetzwidriges thun, oder lassen
    1769 CCTher. 1 § 1 Faksimile
  • bey der gesetzwidrigen heirath eines vormundes mit seiner pflegebefohlenen
    1794 PreußALR. II 1 § 985