Gesicherte

wer Sicherheit gelobt hat
  • ob schlösser, städt und andere besatzungen mit thädigung aufgenommen würden, so sollt euer [der Kriegsleute] keiner plündern ... und die gesicherten und gehuldigten bey der sicherung und huldigung bleiben lassen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 273 Faksimile
  • sie sollen auch die gesicherten und gehuldigten bey der sicherung und huldigung beiben lassen ... bey leibesstraffe
    1570 Lünig,CJMilit. 71 Faksimile
  • Knorr,Ehrenwort 93