Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesindehafen

Gesindehafen

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Gesindekost
  • [Propst und Konvent des Klosters hat ihnen zugesagt] kost aus dem gesyndhafen, wie man die pfligt ze geben den vischern, schmiden vnd andern
    1509 Indersdorf II 245 (nr. 1800)