Gesindeordnung

obrigkeitliche Verordnung betreffend die Beziehungen zwischen dem Hausgesinde und seiner Herschaft
  • dieweiln es nun nach innhalt allerhöchst erwehnter gesindeordnung vor allen dingen auf klare erbregister und verträge ... ankommen ... soll
    1749 Klingner I 71 Faksimile
  • auf die mit den ständen der tax- und gesindeordnungen ... halber ... gepflogene communicationen
    oJ. Könnecke,RGGesinde 54