Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gespreche

Gespreche

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Vorsprecher bei Gericht
  • her bleibit sen billich ane wandel [dafür daß er bei Ablegung des Eides ein Messer bei sich hatte] also er noch eyn gespreche gehabit hat
    oJ. LeipzSchUrt. 370
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):