Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gespreng

Gespreng

Abstufung der Stollensohle
  • was also für gesprenge den stöllnern durch den bergmeister zugelassen, die sollen ins bergbuch verleibt werden
    JoachimsthalBO. 1548 II 96
unter Ausschluss der Schreibform(en):