Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestaberbgericht
Artikel davor:
Gespreche
gesprechen
(Gesprecher)
Gespreng
Gespulg
Gespür
gespüren
gesselieren
Gestaat
gestaben
Gestaberbgericht
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
dem Grundherrn zustehendes Erbgericht, mit Bezugnahme auf die feierliche Handhabung des Gerichtsstabes
- nach inhalt derer ... privilegien soll der rath die erbgerichte in der stadt ... hinführo unverhindert gebrauchen, ihrem alten hergebrachten gebrauche nach des jahres vier mahl auf die quartal in beisein der gantzen gemeine ein öffentlich gestaberbgerichte ... haltenoJ. DWB. IV 1, 2 Sp. 4175
Artikel danach:
Gestade
gestadeln
Gestadtbrauch
Gestallung
Gestalt
gestalt
Gestaltnis
Gestaltsame
Gestammlehen