Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestaberbgericht

Gestaberbgericht

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dem Grundherrn zustehendes Erbgericht, mit Bezugnahme auf die feierliche Handhabung des Gerichtsstabes
  • nach inhalt derer ... privilegien soll der rath die erbgerichte in der stadt ... hinführo unverhindert gebrauchen, ihrem alten hergebrachten gebrauche nach des jahres vier mahl auf die quartal in beisein der gantzen gemeine ein öffentlich gestaberbgerichte ... halten
    oJ. DWB. IV 1, 2 Sp. 4175