Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestaltsame

Gestaltsame

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Beschaffenheit
  • [der Gerichtschreiber] seinen bescheidenen lohn nach gestaltsame der sachen davon ze nemen
    16. Jh. SchlettstStR. 667
  • solle der ... nach gestaltsame verübten ... betrugs auf die galleen verschickt [werden]
    1609 BaselRQ. I 1 S. 479
  • nach billigkeit und gstaltsame der sachen für ihr gehepte müy zefordern
    BernGS. 1615 Bl. 18
  • ohnmeßiges fressen und saufen wördet nach gestaltsame der sachen ein straf ... auferlegt werden
    1648 FreibDiözArch. 4 (1869) 309
  • so solle ... die entlassung ... nach ermessen des richters auch nach gestaltsame des begangenen frevels ... ertheilt werden
    1681 CAustr. I 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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