Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gestanden
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gestanden; gestanden (part. adj.) im Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Benecke, Müller und Zarncke (BMZ)
großjährig
- ire noch minderjährigen brüder, wann si zu gestandenen jahren kommen sind1375 DWB. IV 1, 2 Sp. 4198
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