Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gesteigern

gesteigern

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
erhöhen (von einer Abgabe)
  • die, der der zehenden ist, ierlich das gelt darumb als der zehenden gelihen ist, nemen müssen vnd den zechenden nit gesteigern mögen
    Ende 15. Jh. LuzernStR. 61