Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestiftherrschaft
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Grundherrschaft eines geistlichen Stiftes (Kloster usw.)
- fürcht nit als übel die von sant Gallen, daß du ... so nüwe herschaft ufsetzen, damit die gestiftherschaft verletzen1480 HistVolksl.(Lilienc.) II 165