Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestiftschreiber
Artikel davor:
Gestgeld
gestiefelt
Gestift
Gestiftsbuch
gestiften
gestiftet
Gestiftetheit
Gestiftherr
Gestiftherrschaft
Gestiftöffnung
Gestiftschreiber
Schreiber bei der Verwaltung eines (säkularisierten) Stiftes
- hr. gstiftschriber N.1642 SchweizId. IX 1554Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- uf sölliche erkanndtnuß wirt die offnung vom gstiftschriber geläsenoJ. ZSchweizR. 4 (1855) RQ. 167
Artikel danach:
Gestiftung
Gestiftsuntertanen
gestillen
gestimmt
gestockgutet
Gestohlene
gestopfen
Gestör
Gestorbene