Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gestiftsuntertanen

Gestiftsuntertanen

  • geruhen und wollen demnach mir ... mit einer genedigen intercession an den herrn abt zu Leubess beförderlichen sein und derer gestiftsuntertahnen arm und reich ... anbefehlen lassen, das
    1615 Wutke,SchlesBergb. II 171