Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gestreitperlen

gestreitperlen

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zu Perl kleines Netz?
eine Art zu fischen
vgl. 2Ber
  • auch alle die maister die maisterschaft haben ... derselben kind mügen woll gestreitperlen und gscherren und sind des ir vater unentgolten, und sullen kain dienst geben dieweil si in irs vater prot sein
    1512 NÖsterr./ÖW. VII 971
unter Ausschluss der Schreibform(en):