Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Getrauer

Getrauer

  • das von forderung ... wegen der burgen, der da hat ein gefallens recht von den getraueren = jus habentis cessum a creditoribus
    1338/47 Tomaschek,Trient 186
unter Ausschluss der Schreibform(en):