Getreidemarkt, Getreidigmarkt
Getreidemarkt, Getreidigmarkt
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was wir zu Khrembs und zu Stain an dem getraitmark ... kaufn mügn, sei wier nicht schuldig zu vermautn1493 NÖsterr./ÖW. VIII 989 Faksimile
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die gastgebere sollen kein getreydig marckt mit aufladen, und sonsten in ihren höfen bey straff eines gulden gestattenZeitz 1573 S. 272 Faksimile
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daß sie [die Gäste] keinerley, weder auf dem getreyde- noch weiber-marckt sollen kauffen, dieweil der wisch stecktZeitz 1573 S. 272 Faksimile
- DWB. IV 1, 3 Sp. 4484