Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geunehren

geunehren

beschimpfen, beleidigen
  • ist das yemand den andern beschalcket oder geuneret in seinem hauße ... mag derselbe den begreifen, so mag er in döten
    1570 LaufenburgStR. 191
unter Ausschluss der Schreibform(en):