Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gevatterbrief

Gevatterbrief

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mit dem man jemanden zum Gevatter bittet
  • brauchen sie [die Bettler] betriegliche gvatterbrief 
    1674 SchweizId. V 452
  • 1735 Könnecke,RGGesinde 656
  • eine verehrung an denjenigen, so den gevatter-brief überbringet, geben
    1738 CCBrandenbCulmb. I 560
  • obwohl diese schulbediente ordentlicher weise auf denen dörffern die hochzeit- und gevatter-briefe zu fertigen, auch zu bestellen pflegen, sind doch selbige nicht berechtiget, denen bauren solche arbeit aufzudringen
    1749 Klingner I 41
  • an accidentien 2 gr. vor drey gevatter-briefe zu schreiben
    1773 MittSchulg. 1 (1891) 150
  • SchwäbWB. III 583
unter Ausschluss der Schreibform(en):