Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewächs

Gewächs

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Ernteertrag
  • 3 malder weys ... des besten gewais 
    1401 SGereonUB. 524
  • wirdet ein leibgeding verstanden, da iemand sein ... guet ... verlast ... auf dritten oder halbentheil des jahrlichen gewächß 
    1599 NÖLREntw. V 164 § 1
  • alßdann nach laut alten landsfindung de anno 1492 sich entweder aus dem gewächse, und wie es die alten zu nennen pflegen, flues des landes, bezahlt machen
    1645 HammerbrökerR. 161 (nr. 5)
  • DWB. IV 1, 3 Sp. 4709
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