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I ergeben, gehorsam, zuverlässig
- -- meist in der Paarformel getreu und gewähr
II echt, glaubhaft
Gewähr
, GewereI Besitzeinweisung, Investitur in liegendes Gut
II Besitz(recht), tatsächliche Innehabung
- 1 an Fahrhabe
- 2 an andern Vermögensstücken
- 3 an Herrschaftsrechten
- -- an Wappenrecht
- 4 an Leuten; Gewalt des Herrn oder Vormunds
III Besitz(recht), tatsächliche Innehabung an liegenden Gütern. Sprachgebrauch
- 1 Begründung, Dauer und Ende erhellen vor allem aus der Zeitwortverwendung
- 2 die Arten des Besitz(recht)es werden namentlich durch Adjektive unterschieden
- a zur Bezeichnung der tatsächlichen Ausübung des wirklichen Gebrauchs: habende, brauchende, leibliche und so weiter
- b zur Bezeichnung des Ungestörtseins: ruhige, stille, friedliche, bedächtliche und so weiter
- c unabgeleitete
- d erbliche ererbte, vererbbare Gewähre des Erben
- e eigen(tlich)e Gewähre des Eigentümers
- f gleiche gemeinschaftliche, mit gleichen Rechten
- g gewaltige kraft Vollmacht
- h dienstliche kraft Dienstrechts
- i beschlossene unter Schlüssel
- j geworchte Gewähr künstliches Gehege
- k gemeine, bloße ohne Bezug auf einen Besitztitel
- l rechte rechtswirksame
- -- redliche
- m unrechte, raubliche fehlerhafte
- n verdunkelte feste Verbindungen:
- 3 in Paarformeln
IV bücherliche Eintragung des Besitzwechsels, grundbücherliche Sicherung
- 1
- 2 Gebühr für Eintragung ins Grundbuch und dergleichen
- 3 Urkunde, Grundbuchauszug
- 4 Grundbuchstelle
- 5 Ersitzung
- 6 Flächenmaß im Bergbau
V Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Haftung
VI Sicherstellung des Käufers, Gewährleistungspflicht des Verkäufers
- -- Anerkennung
VII Urheberbenennung, laudatio auctoris
VIII Sicherheitsleistung im Prozeß, Klagegewähre
X Recht, Brauch, Sitte, Herkommen, Gewohnheit
XI Wert
XII Zustand
XIII Währung
XIV Gewahrsam
XV Ware
Gebühr für Tilgung eines Besitz-EintragsGutsverwaltung mit garantiertem Ertrag
Gebühr für Eintragung eines neuen Besitzers
wer Besitzeinweisung beantragt
Abschnitt einer Rechtssatzung, der von Besitzeinweisung handelt
Bescheinigung über einen Grundbucheintrag
Urkunde über die Übertragung des Besitzrechts
Urkunde über Besitzschutz, über Besitzeinweisung
Buch, in das Besitzveränderungen an Grundstücken eingetragen werden, Grundbuch
Buße für gebrochene gelobte Gewähr
Bürge für ungestörten Besitz
I in Glossen
II (ungestörter) Besitz
Gewährsmann, auctor, der für etwas oder für jemanden einstehtI aus Vorbesitz
- 1 als Verkäufer, Verpfänder, Verleiher oder ähnliches gegen Rechtsansprüche Dritter
- 2 als Entlastungszeuge bei Diebstahl- oder Raubverdacht
- 3 als Beistand des Beklagten vor Gericht
- 4 als selbständiger Beklagter, der im Prozeß an Stelle des ursprünglich Beklagten tritt und die Stellung eines Treuhänders, eines Salmannes, einnimmt
II aus Oberbesitz im Lehnrecht
III aus Vertrag oder obrigkeitlichem Akt, der der Sicherstellung Dritter dient
IV Vormund
V Beistand und Helfer
VI bevorrechtigter Gläubiger
VII Zeuge eines Vorganges, insbesondere des Erben, daß dieser von seinem Vorfahren rechtmäßig erworben hat
BesitzeinweisungI dauern
II bewähren
- 1 Gewähr leisten gegen Einsprüche Dritter
- 2 jemand Besitz verschaffen, in Besitz einweisen, darin sichern
- 3
- 4 Klage
- 5 eichen
- 6 eidlich, beweisen
- 7 zusagen
- 8 Gewährsmann sein
V Partizip:
- 1 bevollmächtigt
- a gewährter Bote bevollmächtigter Stellvertreter
- b gewährter Richter zuständiger, bevollmächtigter Richter
- c gewährter Knappe Gerichtsdiener
- d
- e
- 2 sicher
- 3 rechtmäßig
- 4 glaubhaft
VI gewähren lassen
I Gewährsmann
II wer Rechtsansprüche hat
BesitzeinweisungAusstellung der Übertragungsurkunde
gewährleisteter Grundbesitz
Schreibgeld für Eintragung der Gewähr (von Grundstücken und Bergwerken)
I Schreibgeld für Gewährübertragung
II hinterlegter Betrag
GewährgebührHand eines Vertrauensmannes, Verwahrung
mnd. gewarich, mnl. gewarich, gewareg
I wahrhaft
II gesetzlich, richtig
- -- ghewarighe bode Bevollmächtigter
III zusagend
- -- Gegensatz zu "gefälscht"
IV glaubwürdig
V gewärtig
I vermieten
II wie neuhochdeutsch
Sicherheitsleistung, HaftungI sicher
II sorgfältig
III ungestört, rechtmäßig
IV gangbar
V einwandfrei
VI zusagend
Sicherheitim Besitz nicht geschützt
Urkunde, die den Besitzschutz abspricht
Enteignung durch Gerichtsurkunde
Besitzeinweisung
Besitzeinweisungsgebühr
I Gutstehen, Garantie (für Rechts- und Sachmängel), Sicherheit
- 1 handelswürdige Ware, für die man Gewährschaft leisten kann
- 2 Währung
- 3 "das richtige, volle Maß bei dem Salinen-Holzabmaß" Schmeller2 II 975
- 4 Stand
III Bürgschaft
- -- Pfand
IV Gewährleistung
V Besitz(recht)
- -- Machtbereich
VI Gewahrsam
haftendMangel, für den der Verkäufer haftet
I Vorbesitzer, der insbesondere bei Eigentumsbeweis einzutreten hat
II Ersatzmann
Frist zur GewährleistungI Garantie(erfüllung)
II Besitz(recht), Besitzübertragung
III Währung
IV Genehmigung
BesitzwechselgebührBesitzübertragung
richtiger, Sicherheitszaun (anderer Meinung DWB. IV 1, 3 Sp. 4905)
Grund- oder Bergbuchauszug
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Gewälde
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Gewalt
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Gewaltabtrag
Gewaltannehmer
Gewaltausüber