Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewährfriede
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Gewährfriede
gewährleisteter Grundbesitz
- [ein Grundstück] gewerfridlich besitzen, darum man es domalen einen gewerfriden hiessoJ. SchweizId. I 1283Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons