Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (gewährig)
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Gewährgroschen
Gewahrhaber
Gewährhand
Gewährhaus
Gewahrheit
(gewährig)
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mnd. gewarich, mnl. gewarich, gewareg
II
gesetzlich, richtig
- gewarich ende mechtich ghemaect voerghengere oft monbore1474 Stallaert I 512Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
III
zusagend
- unabschlägige, gewirige und fürderliche antwort1556 Moser,KreisAbsch. I 38Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo aber die antwort nicht gewirig oder gar nicht erfolgte1567 Moser,KreisAbsch. I 436Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)