Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewährlosbrief

Gewährlosbrief

Urkunde, die den Besitzschutz abspricht
vgl. Währlosbrief
  • wann einer sich einem gewehrloßbrief, oder listu obrannýmu, rechtlich widersetzen
    1627 BöhmLO. F 9
  • der kläger sol ... noch umb einen andern gewehrloßbrieff anhalten
    1627 BöhmLO. G 14
  • Jireček,Prove 199