Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewährtaxe

Gewährtaxe

  • unserm grundbuchshandler anbefohlen, daß er ... das alte pfundgeld und gwöhrtax annehmen
    1701 CAustr. I 441
  • müsse die ganze gewöhrstäx bezahlet werden, weilen eine würkliche veränderung vorgehet und eine geänderte gewöhr auszufertigen kommet
    1752 Chorinsky,Mat. III 162
unter Ausschluss der Schreibform(en):