Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewährtrager

Gewährtrager

  • einen possessionsfähigen gwöhrstrager anschreiben
    1751 Chorinsky,Mat. II 365
  • was städte ... anbelangt, scheinet keiner schwierigkeit unterworfen, daß selbe nach dem tod ihres gewöhrtragers einen andern zu bestellen ... schuldig seyen
    1752 Greneck 193