Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewährverleihung

Gewährverleihung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Besitzübertragung
  • ist der kaufer schuldig ... sambt dem verkaufer ... sich zum grundbuch zu stellen umb die gewöhrverleihung zu begehren
    1725 NÖsterr./ÖW. VII 425
  • gewöhrverleihung, lateinisch investitura
    1752 Greneck 137