Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewälde

Gewälde

Waldbezirk
  • hat uns ... verluhen den berg, ... und das gewelde, daz dor zu gehoret
    1349 Pfalz/DWB. IV 1, 3 Sp. 4906
  • wie die von H. und sie aus den sechs dorffen ein unvertheilt gewäldte und wayde und eckern haben
    1520 ArchHessG. 9 (1861) 493
  • zu mehrer aufkumbft ... dieses gewälts ... alle, so sich der behölzung ... anmaßen, dahin angehalten ..., das sie ire berechtsamb bescheinlich ... vorpringen
    1624 SPantaleonUrb. 510
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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