Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltbrüche
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Gewaltbrief
(Gewaltbruch)
Gewaltbrüche
(Strafgeld für) Gewalttat
- hatt ein gograffe macht ... auch die bluetrennende und gewaltbruchte ein zufurderen1558 WestfLR. 215Faksimile (ca. 63 KB)
- die lyff- und gewaltbroecken doen wy uns allein voirbehalden1590 Steinen,WestfGesch. III 1346Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- gewaltbröke, de moeten an des aversten haves heeren brokengerichte ... gestrafft werden16. Jh. Steinen,WestfGesch. I 1577Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- der soll bei der obrigkeit nicht nur zur gewaltsbrüche angegeben, sondern auch in 6 mark strafe an die nachbarschaft zu erlegen schuldig sein1722 Nerong,Willk. 65