Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltbuße

Gewaltbuße

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Bußgeld für Gewalttätigkeit
  • dass gewaltbuss sey, dass ist solche gewalt antreffend ..., da man die wunden muss bähen, ... die buss ist 10 alb.
    1507 GrW. II 392
  • gewaltbouß 
    1574 LuxembW. 258
unter Ausschluss der Schreibform(en):