Gewalthaber
Gewalthaber
I
Bevollmächtigter, Stellvertreter bei allerlei Rechtsgeschäften und im Rechtsgang
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ein volmächtiger genugsamer gewalthaber für dye obgenanten geschäfftherrn1463 MBoica XIX 308 Faksimile
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alls gwallthaber siner miterben1484 FreiburgHlGeistUrk. II 383 Faksimile
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des c[onuents] ... volliger gewallthaber1487 Indersdorf II 142 (nr. 1448) Faksimile
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volliner gewalthaber1488 VorarlbAgrU. 107
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one ... willen derselben besitzer oder irer volkomenen gewalthaber1495 ErfurtFreizins 320 Faksimile
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dem geballthaber der von V.1496 Indersdorf II 207 (nr. 1662) Faksimile
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ein ieder durch sin gewaltshaber1503 FreiburgÜStB. 71 Faksimile
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zcu seynem vollkomenen gewalthaber adder mechtiger erwelt1503 PosenStB. I 305 Faksimile
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es sein manigerlay gewalthaber namen, etlich werden gemainlich zu latein procuratores, die auß gebem gewaltt ains andern sachen ... handlenLayensp. 1509 B 4r Faksimile
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sobald der angeklagt zu gefengknuß angenommen ist, soll der anklager oder sein gewalthaber mit seinem leib verwart werden1532 CCC. 12
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der klaeger sal ... durch sich selbst ader einen erbaren genugksamen gewalthaber seine sachen ... erzehlen1550 OlmützGO. 5 Faksimile
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alls beuelch vnd gewalthaber seines ... brueders1560 Indersdorf II 292 (nr. 1993) Faksimile
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an den schuldener oder sine gwald haber1570 ObwaldenLB. 75
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Caroll Vasolt, der rechten doctor, als gewalthaber Sigmunden von Egloffsteins1610 GeöArch. I 3 S. 66
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dass ein gewalthaber oder bestellter schaffner ... nicht wider seinen willen verbunden seye bürgschaft zu leisten1696 Tessin/ZSchweizR.² 29 (1910) 162
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damit ... jeder gewalthaber bey der kaufmannschaft bekannt sein möge, ... solle der principal seinen gewalthaber in ein ... hierzu gewidmetes buch ... einzeichnen1742 Siegel,CJCamb. I 320 Faksimile
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soll durch den obristen und die rittersbrueder under dem offertorium durch ir yeden, so gegenwirtig ist, auch durch die gewalthaber der abwesenden ain stuck golds geopfert werdenoJ. GoldVließO./MittGMus. 2 (1887/89) 196
II
Vertreter einer Herrschaft, einer Obrigkeit
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die von ainem vogt oder sinen gewalthabern gesetzt werdent1466 GrW. V 149 Faksimile
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ein meier oder sonst ein huober oder gewalthaber1482 Burckhardt,Hofr. 125 Faksimile
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ir volmechtig anwelt und gewalthaber1487 SGallenOffn. II 48 Faksimile
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als volmechtig botten und gewalthaber1494 ArchSchweizG. 3 (1844) 307 Faksimile
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die gewalthaber herzog Friderichs1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 401 Faksimile
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gewalthaber oder verweser der amtleut1515 Reyscher,Ges. XII 25 Faksimile
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raethe und gewalthaber1516/1610 KärntLHdf. 149 Faksimile
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des heyligen reichs frey und reichstet gesanten bottschaften und gewallthaber1530 RTAugsbUB. II 97 Faksimile
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durch unsere vollmechtige gesandten und gewalthabere1560 GrW. V 735 Faksimile
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gewalthaber einer gemeyn (syndicus) ist einer, der von einer gantzen gemein ... zu einem verweser, procurator oder gewalthaber gesetzet wirt1565 TeutschForm. 7
III
Vorsteher einer Gemeinde, Gemeinde-Beigeordneter
IV
Inhaber der Gewalt, der sie jedoch als Vollmacht weitergibt
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gepürt sich mit nämlichen ausgedruckten worten sölichen ayde der geuärde in des gewalthabers seele zeschwören in den gewalt zu setzen1520 BairGO. Tit. 5, 16 Volltext (und Faksimile)