Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthaberei

Gewalthaberei

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wie Gewalthaberamt 
  • 1756 Tirol/ÖW. III 330 Anm.
  • alljährlich nebst den dorfmaister vier gewalthaber ... obrigkeitlich verpflichtet ...: hinfüran haben solche gewalthaberei diejenigen zu verrichten, welche die ordnung trifft
    1765 Tirol/ÖW. III 85
  • Tirol/ÖW. V 1101
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