Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthaberei
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wie Gewalthaberamt
- 1756 Tirol/ÖW. III 330 Anm.
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- alljährlich nebst den dorfmaister vier gewalthaber ... obrigkeitlich verpflichtet ...: hinfüran haben solche gewalthaberei diejenigen zu verrichten, welche die ordnung trifft1765 Tirol/ÖW. III 85Faksimile (ca. 44 KB)
- Tirol/ÖW. V 1101
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