Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthabung
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Schutz
- sein kayserliche mayestat wolle sich ... solcher gewalthabung, vormund- und gerhabschaft beladen1543 Schrötter,ÖStaatsr. V 403Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. IV 1, 3 Sp. 5110