Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthafer
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Gewaltgraben
gewalthaben
Gewalthaber
Gewalthaberamt
Gewalthaberei
Gewalthaberin
Gewalthaberteßle
Gewalthabung
Gewalthafer
Abgabe
vgl.
Gewalt (XI 4)
- von ein gewalt ... jarlichs ein halb malder gewaltshaberen ... als dat von aldes gewontlich is1451 Weimann,Walderb. 155