Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltschlüssel

Gewaltschlüssel

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Schlüsselgewalt
  • der gewaltschlüssel heißt, das der bapst macht hat im himel und erden zu gepieten und zu verbieten
    vor 1547 Luther/DWB. IV 1, 3 Sp. 5221