Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalttätigkeit

Gewalttätigkeit

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  • obwol alle gewalthätigkheiten alß dadurch die obrigkheitliche hochheit verschümpft, gemeine ruhe zerstört ... wird
    1599 NÖLREntw. V 174 § 3
  • verwundungen und andere fräventliche gewaltthätigkeiten, die ohne todtschlag beschehen
    1657 NÖLGO. 1656 II 62 § 13
  • injurien und gewaltthätigkeiten 
    1724 WienUnivGO. § 18
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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