Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltträger
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I
bevollmächtigter Stellvertreter
- eines landes herr oder sein gewalttrager mag ein igliche sach wol gehindern14. Jh. SchemnitzStR. 13Faksimile - in Google Books
- Rudiger von Starhennberk und Wolfgang ... als unsers herren des kaiser der sachen halben gewalttrager und rätt1468 ArchÖG. 1, 5 (1849) S. 115
- söllen es die vom orden gegen dem gewalttrager halten, als es gegen dem gewaltgeber ... beschähe1500 MittGMus. 2 (1887/89) 195
- mit und neben deme ... vollmächtigen geschickten und gewaldtragern aller weichbilder ... meines und aller derer angebohrnen insiegel hangen lassen1513 Lünig,CJFeud. II 302Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- desselben gotsshaus handler oder gwalttrager1528 ZeigerLRb. 299Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- vollmächtig anwäld und gewalttrager1531 AppenzUB. III 1 S. 396
- alda die abbtessin und convent durch iren gewalttrager ... seyn werden1537 KamenzUB. 200Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- obgemelten parteien, ihren procuratoribus und gwalttragern aufgelegt1570 WienSachwO. 21
- ein gewalttrager soll seines principalens haab und gueter ... nit verkaufen1573 NÖLTfl. II 1 § 13
- abgesandte und gewaltträger1575 ZMährSchles. 8 (1904) 410
- was sie [vertriebene Protestanten] in unserm ertzstifft richtig zu machen haben, daß soll ihnen durch catholische gewalttrager und nicht durch ihre sectische diener zu thun gestattet werden1588 SalzbChr. 270
- daß soll man des pauren herren oder seinem gewaltstrager verkünden1603 ÖW. VI 113Faksimile (ca. 46 KB)
- gewaldt vnd lechentragern1653 Indersdorf II 339 (nr. 2176)Faksimile (ca. 399 KB)
- gewalttrager oder advocaten1660 CAustr. I 19Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- gewaltstrager oder curator1669 SteirGBl. 1 (1880) 166Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- unter eigener oder seines gewalttragers handschrift1717 CAustr. III 899Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. IV 1, 3 Sp. 5232
II
Vormund
- derselbn kinder gerhabn und gewalttragerum 1514 Weißkunig 325
- so ordnen ... wir ... unsern sunen ... zu vollmächtigen gewalttrager, vormund und gerhaben1543 Schrötter,ÖStaatsr. V 402Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)