Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewandgeld
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Gewandausschneider
Gewandelle
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Gewander
gewandern
Gewandfall
Gewandführer
Gewandgadem
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- "Geld für Gewand, das den Dienstleuten vertragsmäßig zu zahlen ist"oJ. Unger,SteirWsch. 290Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"