Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewandte
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gewandt
Gewandte
I
Untertan, Untergebener
- befelen wir allen unsern und yedem obern und undern amptluthen und gewantten1495 Nassau/ZBergr. 18 (1877) 490
- an einen erbern rat ist von etlichen iren burgern und gewanndten ... gelangt15. Jh. NürnbPolO. 189Faksimile (ca. 143 KB)
- so lange ... durch sein furstliche und deren gewanten gegen uns ... mit der that nicht furgenomen ... wurdt1525 Mone,QS. II 22Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Schiller-Lübben II 98
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II
Verwandte
- ob jemants storb von unseren vorsipten und gewanten15. Jh. QFrankfG. II 284Faksimile - in Google Books
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